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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie

1. Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Heilpraktikerin für Psychotherapie Tina Dettwiler-Gerling und den Klienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. 
2. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Klient, die Klientin das Angebot der Heilpraktikerin für Psychotherapie annimmt und sich an sie zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet. 
3. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn die Heilpraktikerin für Psychotherapie aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.

2. Inhalt des Behandlungsvertrages

1. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie erbringt ihre Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie der Klienten anwendet. 
2. Sie ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die sie gelernt hat und die zum Wohle der Klienten sind. Sie macht kein Heilversprechen. 
3. Es werden teilweise Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt und auch nicht allgemein erklärbar sind. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der Klient, die Klientin die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er/sie das der Heilpraktikerin für Psychotherapie gegenüber zu erklären. 
4. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie darf keine Krankschreibungen vornehmen, und sie darf keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

3. Mitarbeit der Klienten

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient, die Klientin nicht verpflichtet. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist aber in dem Fall berechtigt, die Behandlung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Klient, die Klientin die Beratungsinhalte verneint, erforderliche Anamnese- oder Diagnoseauskünfte nicht erteilt und damit die Therapiemaßnahmen verhindert.

4. Honorar

1. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. 
2. Das Honorar ist nach jeder Behandlung vom Klienten in bar oder mit Karte gegen Erhalt einer Quittung zu bezahlen. Nach Abschluss der Behandlung erhält der Klient auf Wunsch eine Rechnung gemäß Absatz 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Höhe des Honorars ist auf der Homepage dargelegt.

5. Schweigepflicht

1. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Klienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse der Klienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Klient, die Klientin zustimmen wird. 
2. Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn die Heilpraktikerin für Psychotherapie aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familien-angehörige. Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausübung stattfinden, und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann. 
3. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Den Klienten steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; sie können diese Handakte auch nicht heraus verlangen. Absatz 2. bleibt unberührt. 
4. Sofern der Klient, die Klientin eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese die Heilpraktikerin für Psychotherapie kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk, dass sich die Originale in der Handakte befinden.

6. Rechnungsstellung

1. Neben den Quittungen erhält der Klient, die Klientin nach Abschluss der Behandlungsphase auf Verlangen eine Rechnung nach der Heilpraktikerverordnung, die eingereicht werden kann. 
2. Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des Klienten sowie den Behandlungszeitraum, alle Leistungsarten und die Diagnosestellung. 
3. Wünscht der Klient keine Diagnose- oder Therapiespezifizierung in der Rechnung, hat er dies der Heilpraktikerin für Psychotherapie entsprechend mitzuteilen.

7. Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. 
Hierzu empfiehlt es sich, Gegen-vorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

8. Ablauf der Therapie/Beratung

Nach erfolgreicher Terminvereinbarung erfolgt in der Praxis ein ausführliches Aufnahmegespräch um den momentanen körperlichen und seelischen Zustand der Klienten zu ermitteln. Weiterhin legt die Heilpraktikerin für Psychotherapie einen Therapieplan sowie die geeignetste Methode fest. Die komplette Therapie oder Beratung ist individuell und kann deshalb zwischen einer und mehreren Sitzungen variieren.

9. Kostenübernahme

Die Kosten für Heilpraktiker für Psychotherapiekosten werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bekommen Sie die Leistungen von Ihrer privaten Zusatzversicherung oder von der Beihilfe erstattet, erkundigen Sie sich bitte vorab über die Modalitäten, gegebenenfalls werden auch hier nicht die vollen Kosten übernommen. 
Die Abrechnung mit der Krankenkasse erfolgt ausschliesslich von den Klienten direkt. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie rechnet nicht direkt mit den Kassen ab.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

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